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ESP, Kat und weitere Fehler-Bitte um Hilfe

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    ESP, Kat und weitere Fehler-Bitte um Hilfe

    Hi,
    meine Freundin und ich haben den 207CC gekauft.Bj07 120ps
    Beim Kauf leuchtete "nur" die ESP Lampe. Nach langem lesen im Forum sollte man meinen es geht auf Kulanz wenn es der ESP/ABS Block ist. Beim kauf sprang der Wagen auch schwer an, aber er meinte es liegt an der Batterie da er länger gestanden hat.

    Jetz 2 Monate nach Kauf:
    Der Wagen springt nach längerer Standzeit zB eine Nacht immer sehr schwer an. Zündschlüssel umdrehen und er geht wieder aus. Das Teilweise 1-3 mal hintereinander. Danach springt er über den Tag immer ohne Probleme an.

    Waren jetz in der Werkstatt. Angeblich über 2000€ Rep-Kosten!? Hier die Bilder der Fehlerauslesung. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Bin nicht unversiert was das Schrauben angeht und habe auch einen Automechaniker an der Hand. Wohl von Opel. Deswegen die Frage an euch erfahrenen Peugeot Schrauber: Was muss ich machen um welchen Fehler weg zu bekommen und warum springt er nach längerer standzeit immer so schlecht an?Hoffe Ihr könnt mir sinnvolle Beiträge posten!Danke im Voraus und nen guten Rutsch!
    Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:54.

    #2
    habt ihr den beim pug-händler oder privat gekauft ?
    was hats noch gekostet ?
    Umbauten/Aktivierungen: Tempomat, Regensensor, Scheinwerfer dLite black tfl& de-Linse, LED-Rückstrahler black, Navi RT6 / wipnav+

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      #3
      Anders gefragt: Wie kommt man auf die Idee ein defektes Auto zu kaufen, wenn es dazu noch ein relativ wichtiges - und mutmaßlich - teures System ist, das kaputt ist?

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        #4
        für den Fehler P00014 :
        Verdächtigte Bereiche Unzureichender Öldruck
        System verstopft/vereist
        Phasenverschieber Nockenwelle blockiert.

        Fehler P0070:
        Fehlercode P0070
        Kundendienstbezeichung des Fehlercodes Fehler Information von der BSI empfangenen Umgebungslufttemperatur : Empfangener Wert inkorrekt
        Beschreibung der Diagnose Erkennung des Fehlers Außenlufttemperatur; der über CAN empfangene Wert ist nicht gültig ; Vom CAN-Netz erhaltener Wert nicht gültig (Länger als 3 s)
        Aktivierungsbedingungen der Diagnose Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein
        - Motorsteuergerät in der Phase Hauptaktivierung
        - CAN I/S Gültig
        Bedingungen für das Verschwinden des Fehlers Wert der Außentemperatur kein ungültiger Wert
        Notbetriebe, wenn ein Fehler vorhanden ist Lufttemperatur an Einlass und Motor nehmen einen Standardwert an
        Einschalten Kontrollleuchte und/oder Warnmeldung -
        Wichtigste mögliche Kundenbeanstandungen -
        Verdächtigte Bereiche BSI



        Kann beides von der BSI bzw. der Nockenwellenverstellung kommen - den Kat-Fehler (P0420) sehe ich als Folgefehler der falsch positionierten Nockenwelle.

        Hier könnte man die Sensoren der Nockenwellen untereinander tauschen (5 minuten arbeit), wandert der fehler mit, wars das hier..... ansonsten wirds eklig an arbeit.....


        Jetzt zum eingemachten : ESP - hier ist sicherheit im spiel, also wenn dir jemand ein Auto mit ESP-Lampe an verkauft hat und dir erzählt hat, das wäre nur vom lange Stehen, hat er sich STRAFBAR gemacht. Dir wurde hier wissentlich ein sicherheitsrelevanter Mangel als Lapalie vorgegaukelt - sofern sich der Verkäufer der Kosten hier nicht annehmen möchte, wäre das ein Anruf bei der Polizei wert.

        so zum Fehler :

        Steuergerät ESP TEVES MK60
        Fehlercode C1301
        Kundendienstbezeichung des Fehlercodes Gier- und Seitenbeschleunigungssensor : Fehlfunktion des Systems
        Beschreibung der Diagnose Signal falsch, aber plausibel : Abweichung Ausgang höher als 20 °/s
        Aktivierungsbedingungen der Diagnose Fahrtschalter eingeschaltet
        Bedingungen für das Verschwinden des Fehlers Griff der äußeren Öffnungsbetätigung der vorderen Tür ; Fahrzeuggeschwindigkeit über 20 km/h
        Notbetriebe, wenn ein Fehler vorhanden ist Sofortige Unterbrechung aller Regelungsfunktionen der Stabilitätskontrolle ESP
        Einschalten Kontrollleuchte und/oder Warnmeldung Kontrollleuchte ESP/ASR
        Meldung
        Signalton
        Wichtigste mögliche Kundenbeanstandungen Kontrollverlust über das Fahrzeug, keine Regulierung beim Unter- oder Übersteuern
        Ausbrechen des Fahrzeugs beim Bremsen
        Minimales Blockieren der Reifen bei geringer Haftung
        Durchdrehen der Reifen

        Verdächtigte Bereiche

        -Kabelbaum
        -Drehgeschwindigkeitsmesser
        -Steuergerät Stabilitätskontrolle


        ALSO : mal auf der Bühne an allen 4 rädern schauen, ob die ESP-Sensoren + Verkabelung noch ok sind..... am Bremsstaub kann man zwar nicht sicher erkennen, aber erahnen, ob die Magnetringe noch ok sind...

        für den letzten Fehler P1536 :

        Hauptbremskontakt
        Sekundärbremskontakt
        Elektrischer Kabelbaum

        zur diagnose : kann auch ein defekt im CAN-System sein..... also BSI oder ESP-Steuergerät, da die ESP-Sensoren mit in diesem Kohärenz-Signal mit stecken....



        SOWEIT ich WEIS (also keine garantie!!!) haben ESP-Steuergerät und BSI eine erweiterte Bauteilgarantie von 60 Monaten, kann JEDE PEUGEOT-Werkstatt genau einsehen und dementsprechend den Garantie-Antrag bei PUG stellen.....
        Bist du dir sicher, dass du nen Opelaner an nem richtigen Auto schrauben lassen willst ? +fg+




        EDIT :
        Sicherungen kontrollieren :

        F13 5A + BAT Relais ABS MK70
        Wählhebel automatisiertes Schaltgetriebe
        Bifunktionsbremskontakt
        Motorschalteinheit


        diese Sicherung hängt an allen fehlern mit dran......
        Zuletzt geändert von No Fear; 31.12.2011, 00:15. Grund: edit eben ^^
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          #5
          Zitat von No Fear Beitrag anzeigen
          habt ihr den beim pug-händler oder privat gekauft ?
          was hats noch gekostet ?
          das auslesen des fehlers hat nichts gekostet. war alles kostenlos und wir sollten uns gedanken machen was mir nun machen möchten und dann mal wieder anklingeln.

          haben den von einem händler in wuppertal gekauft und er war bei mobile eingestellt. ist son allround händler der alle marken da hat.
          meine überlegung war ja auch schon ihn mal zu benachrichtigen da er ja offensichtlich viele mängel aufweist. haben ihn allerdings für 6500€ bekommen mit 48tkm gelaufen. er hatte eine große schramme an der ganzen fahrerseite aber da ich n lacker kannte haben wir es natürlich günstig lackieren können. jetz möcht ich mich gern um die fehler kümmern damit er endlich rund läuft und wir zufrieden den cc fahren können

          Zitat von Dringi Beitrag anzeigen
          Anders gefragt: Wie kommt man auf die Idee ein defektes Auto zu kaufen, wenn es dazu noch ein relativ wichtiges - und mutmaßlich - teures System ist, das kaputt ist?
          ist jetz nicht die antwort auf meine frage und leider nicht die lsg des problems...


          Zitat von No Fear Beitrag anzeigen

          Hier könnte man die Sensoren der Nockenwellen untereinander tauschen (5 minuten arbeit), wandert der fehler mit, wars das hier..... ansonsten wirds eklig an arbeit…..

          das heißt wenn der fehler mit wandert tausche ich die sensoren?

          ALSO : mal auf der Bühne an allen 4 rädern schauen, ob die ESP-Sensoren + Verkabelung noch ok sind..... am Bremsstaub kann man zwar nicht sicher erkennen, aber erahnen, ob die Magnetringe noch ok sind...
          okay, das ist mal ne aussage statt zu sagen das direkt ne neue einheit für 1300€ eingebaut werden muss

          diese Sicherung hängt an allen fehlern mit dran......
          wenn ich jetz alles richtig verstanden habe könnten einige fehler, folgefehler anderer sein. als fange ich erstmal an die nockenwellensensoren zu vertauschen als auch die nockenwellenrichtig einzustellen bzw lasse es machen . was hat das mit dem phasenverschieber auf sich. davon hat der peugeot werkstatt leiter gesprochen, dass dies die ursache für den schwergängigen kaltstart sein kann!?also das er morgens nach längerer standzeit 1-3 mal gestartet werden muss bevor er anspringt.und jetz schonmal DANKE für diesen aussagekräftigen beitrag. genau das habe ich erwartet von einem guten forum. zumindest war es damals im astra g forum auch so, probleme vernünftig zu analysieren und gemeinsam ne adäquate lsg zu suchen…greeetz
          Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:56.

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            #6
            Wann hast du das Fahrzeug gekauft?
            Beim Händler habe ich doch normalerweise 1 Jahr Garantie.
            Bevor ich irgend etwas an dem Auto machen (lassen) würde,
            erst die Garantie prüfen. Sonst hast du nachher ganz schlechte Karten.
            Wart ihr zu zweit, als der die Aussage über das ESP Gemacht hat?
            :cool: Impressionen aus Peru :cool:

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              #7
              Zitat von deelectro
              wenn ich jetz alles richtig verstanden habe könnten einige fehler, folgefehler anderer sein. als fange ich erstmal an die nockenwellensensoren zu vertauschen als auch die nockenwellenrichtig einzustellen bzw lasse es machen . was hat das mit dem phasenverschieber auf sich. davon hat der peugeot werkstatt leiter gesprochen, dass dies die ursache für den schwergängigen kaltstart sein kann!?also das er morgens nach längerer standzeit 1-3 mal gestartet werden muss bevor er anspringt.und jetz schonmal DANKE für diesen aussagekräftigen beitrag. genau das habe ich erwartet von einem guten forum. zumindest war es damals im astra g forum auch so, probleme vernünftig zu analysieren und gemeinsam ne adäquate lsg zu suchen…greeetz
              kontollier mal die Sicherung....da hängt im Prinzip alles, was dir sorgn macht dran.

              Ich und meine edits :
              also...die PhasenVerschiebung ist für deine variablen Nockenwellen.... Hier hast du hydraulische drehzylinder an den nocken und jeweils nochn Sensor der schaut, ob die PhasenVerschiebung UND die Ansteuerung von der kette korrekt sind...wenn die nicht korrekt arbeiten, wird ggf.unverbrannter Sprit und Öl ausgeblasen und schmaddert den Kat zu.
              ESP : an allen 4 rädern hast du magnetringe und an den achsschenkeln davon angesteuerte Sensoren...wenn da ein srnsor gar kein gültiges Signal liefert, spielt das Steuergerät scheibe...
              Die ersten Jahrgänge vom 207 sollen aber für ein gerne schimmelndes esp-Steuergerät bzw. dessen kabelbaum .... Und selbst wenn dies wirklich platt ist, steht dein Verkäufer in der Gewährleistungspflicht...sonst würde ich echt mit der Polizei drohen.....er kann dann aber versuchen bei pug die erweiterte bauteilgarantie durch zu bekommen...

              Wenn o.g. Sicherung wirklich durch ist, kann die auch vom esp zerschossen worden sein und die übrigen Fehler sind nur Beigabe...
              Zuletzt geändert von No Fear; 31.12.2011, 12:01.
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                #8
                Zitat von deelectro
                ist jetz nicht die antwort auf meine frage und leider nicht die lsg des problems...
                Doch, genau das könnte die Antwort auf Deine Frage sein: Wenn Du wusstest, dass das Auto defekt ist und zumindest der ESP-Defekt im Kaufvertrag vermerkt ist und alles weitere Folge-Defekte sind, kann es sein, dass der Händler fein raus ist.

                Ansonsten: Versuchen den Händler in Gewährleistung zu nehmen.

                Das ist aber eine Fragestellung die ggf. nur ein Anwalt bzw. ein Gericht abschließend klären kann.

                Auch wenn ich ggf. Foren-Schelte bekomme: You get what you pay for. Und wenn ein Auto nur ca. 50% bis 60% des eigentlichen Marktwertes kostet, sollte man sich *vorher* seine Gedanken machen.

                Abschließend wünsche ich Dir Glück, dass Du mit relativ wenig finanziellem Schaden aus der Nummer raus kommst.



                KEINE RECHTSBERATUNG. BIN KEIN RECHTSANWALT. NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

                Zitat von Martin Beitrag anzeigen
                Wann hast du das Fahrzeug gekauft?
                Beim Händler habe ich doch normalerweise 1 Jahr Garantie.
                Korrektur: Es sind ein oder zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung nach BGB mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung, die an Bedingungen geknüppft sein kann.
                Ob ein oder zwei Jahre hängt davon ab, ob der Händler die Gewährleistung erfolgreich auch ein Jahr - da es sich um einen Gebrauchtwagen handelt - eingeschränkt hat.
                Die Beweislastumkehr tritt auf jeden Fall nach 6 Monaten ein: D.h.: In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel noch nicht beim Verkauf vorlag, nach den 6 Monaten der Kunde. Und bei den Kosten über welche wir hier sprechen läuft das recht schnel über einen Gutachter.

                Hier wäre ggf. die Frage ob eine zusätzliche Garantie vom Händler abgeschlossen wurde, wie z.B. die bei Vertragshändlern mehr oder minder übliche "CarGarantie"? Die würde dann ggf. übernehmen.


                KEINE RECHTSBERATUNG. BIN KEIN RECHTSANWALT. NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!
                Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:56.

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                  #9
                  Hier wäre es sogar sehr günstig, wenn im Kaufvertrag bereits was vom esp steht...weil damit hätte der Verkäufer sich die beweislastumkehr in die haare geschmiert...
                  Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:56.
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                    #10
                    Würde ich persönlich anders sehen: Wenn im Kaufvertrag steht, dass das ESP defekt ist dann hatte der Käufer Kenntnis davon. Zusammen mit dem sehr, sehr niedrigen Kaufpreis wäre meine Argumentation als Verkäufer, dass der Käufer von dem Mangel wusste und der niedrige Kaufpreis dadurch zu Stande kam, weil der Kunde den Mangel selber in Standsetzen wollte/sollte/musste. Somit wäre der ESP-Mangel kein Mangel im gewährleistungstechnischen Sinne.

                    Ich glaube, dass es kein Gesetz gibt, welches den Händler davon abhält einem Kunden rechtswirksam defekte/teildefekte Produkte zu verkaufen. Wichtig ist nur, dass der Kunde wirksam von dem Defekt in Kenntnis gesetzt wurde.

                    KEINE RECHTSBERATUNG. BIN KEIN RECHTSANWALT. NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

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                      #11
                      Da muss ich widersprechen...hab im September meinen 206cc verkauft und mich vorher über die Rechtslage informiert....selbst ich. Als privatverkäufer wäre in Haftung genommen worden, wenn ich sicherheitsrelevante Mängel als lapalie verkauft hätte...sonst hatte ich explizit rein schreiben müssen, welche Mängel genau dran sind und wie hoch die repakosten sind.
                      Da der Verkäufer die esp-Lampe gesehen hat und dies einzig der standzeit zugeschrieben hat, ist das schon im Bereich der Straftat, wenn er nun die Gewährleistung verweigert...
                      Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:57.
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                        #12
                        Zitat von Dringi Beitrag anzeigen
                        ..Ich glaube, dass es kein Gesetz gibt, welches den Händler davon abhält einem Kunden rechtswirksam defekte/teildefekte Produkte zu verkaufen. Wichtig ist nur, dass der Kunde wirksam von dem Defekt in Kenntnis gesetzt wurde....
                        Sehe ich genau so. Sollte der Defekt im Kaufvertrag erwähnt sein, ist das eben so.
                        Im Grunde das Gleiche, ob ich ein Unfallfahrzeug oder ein Fahrzeug "an Bastler" verkaufe und die Schäden im Kaufvertrag aufführe. Diese sind dann Sache des Käufers. Aus diesem Grund wurde dann ja auch der Kaufpreis entsprechend angepasst.
                        Bei "versteckten" Mängeln würde das sicher anders aussehen....aber das müsste dann tatsächlich durch einen entsprechenden Rechtsbeistand abgeklärt werden.

                        Wünsch dir in jedem Fall Viel erfolg und das sich die Angelegenheit zu deiner Zufriedenheit regelt.
                        Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:57.
                        Ride like the wind

                        Meinereiner

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                          #13
                          Zitat von No Fear Beitrag anzeigen
                          Da der Verkäufer die esp-Lampe gesehen hat und dies einzig der standzeit zugeschrieben hat, ist das schon im Bereich der Straftat, wenn er nun die Gewährleistung verweigert...
                          Ich habe diese Aussage, dass der Verkäufer das der langen Standzeit zugeschrieben hat, jetzt mehrfach gelesen. Und ich habe mich gefagt wo der O-Poster eine solche Aussage gemacht hat.

                          Gefunden habe ich nach mehrmaligem lesen dieses hier:

                          Zitat von deelectro
                          Beim Kauf leuchtete "nur" die ESP Lampe. Nach langem lesen im Forum sollte man meinen es geht auf Kulanz wenn es der ESP/ABS Block ist. Beim kauf sprang der Wagen auch schwer an, aber er meinte es liegt an der Batterie da er länger gestanden hat.
                          Ehrlich gesagt bin ich bei der Formulierung der Meinung, dass sich die Aussage mit der Batterie und der längeren Standzeit nur auf das schlechte Anspringen bezog.

                          Aber: Keine Ahnung, ich war nicht dabei. Ggf. bin ich einfach nur zu misstrauisch und paranoid, aber persönlich glaube ich, dass der O-Poster noch einen längeren Kampf vor sich haben wird.
                          Zuletzt geändert von ; 31.12.2011, 13:35.

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                            #14
                            kann auch sein, dass ich da was vermischt habe....
                            Wenns allerdings nur das esp-Steuergerät ist, lohnt sich die anfrage bei pug, bezüglich der 60 Monate Garantie auf bestimmte baugruppen im Auto.
                            Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:57.
                            Umbauten/Aktivierungen: Tempomat, Regensensor, Scheinwerfer dLite black tfl& de-Linse, LED-Rückstrahler black, Navi RT6 / wipnav+

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                              #15
                              Zitat von No Fear Beitrag anzeigen
                              kontollier mal die Sicherung....da hängt im Prinzip alles, was dir sorgn macht dran...
                              danke mal wieder für die detaillierte hilfestellung-die sicherung ist´s leider nicht :(

                              Zitat von Dringi Beitrag anzeigen
                              Ich habe diese Aussage, dass der Verkäufer das der langen Standzeit zugeschrieben hat, jetzt mehrfach gelesen..
                              ich mal wieder!
                              genau... das der wagen schlecht anspringt bezog der verkäufer auf die lange standzeit und nicht auf das esp.er meinte schwache batterie! aber er springt ja immer schlecht an nach langer standzeit.
                              zum esp meinte er das es vor 2 wochen genau nach tüv angesprungen sei. da kommt mir die idee: kann man feststellen seid wann der esp fehler im system gemeldet ist? tüv ist nämlich neu. und wenn er den wagen mit dem esp fehler über den tüv gebracht hat wäre es natürlich hervorragend weil er mir direkt ins gesicht gelogen hat und n kollege oder so vom dem händler n auge zu gedrückt hat.wie seht ihr das?
                              Zuletzt geändert von Stoppi; 11.12.2014, 21:58.

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