Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unfallschaden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Erst mal mein beileid aber du hast ja das positive im negativen schon gefunden
    207 cc Sport 150 THP

    Kommentar


      #17
      Zitat von Heinblöd Beitrag anzeigen
      Na super Tipps. Und wir alle zahlen das dann mit den Versicherungsbeiträgen.
      Das kalkulieren die Versicherer mit ein.
      Wenn Du das nicht geltend machst sparen die Versicherer, werden allerdings kaum die Beiträge senken...

      LG

      Und jetzt BTT.
      gruCC

      Kommentar


        #18
        Unfall

        Zum Unfallschaden selber:

        http://www.ccfreunde.de/forum/showthread.php?t=14070

        Meine Versicherung hat übrigens auch die 25 € für Allgemeine Kosten pauschal angerechnet (Schriftverkehr,Telefon etc.). Für den Nutzungsausfall habe ich je Tag 43,-€ bekommen.

        Die Wertminderung hat der Versicherungseigene Sachverständige errechnet nach dem Rechnungsnachweis der Werkstatt.


        Gruß

        Kersten

        Kommentar


          #19
          Zitat von Heinblöd Beitrag anzeigen
          Na super Tipps. Und wir alle zahlen das dann mit den Versicherungsbeiträgen.
          ...das zahlen wir so oder so - und: der geschädigte soll durch die versicherung so gestellt werden, als wäre der schaden nicht gewesen. das erreicht man auch mit 25 eur und nutzungsausfall nicht !!! da solltest du dich mal der wirklich gewichtigen themen bei den (kfz-)versicherungen annehmen... off topic off
          schal statt schott

          Kommentar


            #20
            Ich sehe dass genauso - holen was geht! Schließlich bist du der geschädigte und wenn dir das Geld zusteht dann nehm es auch. Ansonsten freut sich ein 3.

            Grucc
            open source - open mind - open future

            Kommentar


              #21
              Habe folgendes im mail an der gegnerische Versicherung gesendet:

              Nach Überlegung, möchte ich die Reparaturkosten auszahlen lassen, sowie die Wertminderung, Aufwandpauschal, und Nutzungsausfall (mal X Tage, Arbeitszeit steht im Kostenvoranschlag)

              Kommentar


                #22
                Die Versicherung wird Dir einen Gutachter schicken und dann kannst Du Dir die Schadenshöhe des Gutachtens ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen.
                Nutzungsausfall bekommst Du m.E. nur bei Nachweis der erfolgten Reparatur. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

                Kommentar


                  #23
                  Richtig, ausbezahlt wird ohne der MwSt. Allerdings hab ich bereits einen Kostenvoranschlag vorliegen, und der Gutachter kann die tatsächliche Reparaturkosten nicht fiktiv senken. Wenn er dies versucht, sag ich ihm gleich ich übergebe die Infos an meinen Anwalt. Dann darf der gegnerische Versicherung auch noch die Anwaltskosten bezahlen.

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Code_Red Beitrag anzeigen
                    Richtig, ausbezahlt wird ohne der MwSt. Allerdings hab ich bereits einen Kostenvoranschlag vorliegen, und der Gutachter kann die tatsächliche Reparaturkosten nicht fiktiv senken. Wenn er dies versucht, sag ich ihm gleich ich übergebe die Infos an meinen Anwalt. Dann darf der gegnerische Versicherung auch noch die Anwaltskosten bezahlen.

                    Hallo!

                    Einen Anwalt hätte ich von vorherein genommen. Denn:

                    1. Macht der mit der gegnerischen Versicherung was machbar ist und nicht das was die wollen!

                    2. Holt der für Dich das maximalste an Nutzungsausfall und alle anderen Kosten raus!

                    3. Wird der immer auf einen unabhängigen Gutachter zurückgreifen und keinen Gutachten von der gegnerischen Versicherungen zulassen! Und glaub mir: Dem seine "Kurse" liegen in der Regel deutlich höher!

                    4. Bei Dir wohl kaum von Tragweite, aber gegnerische Versicherungen wollen oft den Schaden mit Zahlung abgeschlossen haben. Kommen aber plötzlich noch Nachbesserungen, steht man da! Ein Anwalt würde das unterbinden!

                    Aber bitte mal eine Frage! Wieso Lackdoktor? Da geht man doch nur hin, wenn die Kosten im Falle eines Selbstverschuldens niedrig gehalten werden sollen. Wenn ein Unfallgegner bekannt ist, dann lass ich nicht "rumdoktoren" sondern von einem PUG-Fachbetrieb machen.

                    Und schreib auch bitte mal, falls Du es erfährst, was aus dem Unfallverursacher geworden ist. Ich hoffe nur, dass ihm vor Gericht der Richter einen Finger in den Allerwertsten steckt und mit ihm Kaspar spielt!

                    Unfallflucht, auch bei Bagetellschäden ist das ALLERLETZTE!

                    mfg

                    Frank
                    Ich parke meinen CC noch immer lieber vorwärts ein! Die meisten Rückwärtseinparker sollten dieses lieber auch...........

                    Kommentar


                      #25
                      Der Lackdoktor hier in Heilbronn ist richtig gut. Ich war schon mit mein alten 206xs bei ihm nach einen ähnliches vorfall (jemand mir reingefahren wo ich geparkt war)

                      Der hat für fast das gleiche summe nicht nur die Schaden vom Unfall repariert, sondern auch *alle* dellen und beulen die am Auto waren, ein ziemlich grosses schaden vorne (auch vom Unfall wo der Verursacher abgehauen ist), Seitenleisten lackiert, und mehr. Nach 3 tage sah das Auto wie neu aus.
                      Ich habe für den 206xs (baujahr 2000) mit über 140,000km bei der Händler noch 4,300€ bekommen.

                      Kommentar


                        #26
                        Was für einen Anwalt wäre hier angebracht? Einer der auf Versicherungsrecht spezialisiert?

                        Kommentar


                          #27
                          So, hab doch ein Anwalt genommen. Zeitgleich kamm heute ein Brief von Gegnerische Versicherung rein.

                          Die überweisen folgendes:

                          1.260,74 kalkulierte Reparaturkosten (mit hinweis dass MwSt nicht ausbezahlt wird)
                          200,00 Wertminderung
                          25,00 Kostenpauschal
                          Nutzungsausfall werden wir bei Reparaturnachweis bezahlen

                          Da hab ich vielleicht ein Hals bekommen.
                          1. Die reparaturkosten ohne MwSt betragen 1360,74. Steht doch direkt am Kostenvoranschlag.
                          2. Die wenden die Halbgewachs und Berger Wertminderungsformel statt Rukopf und Salum.
                          2.1 Auch wenn die Halbgewachs und Berger nutzen, fehlen da ca. 173€
                          2.2 Mit Rukopf und Salum sinds dann ca. 1.386,28 statt 200. (Neuwagen, 400km gefahren, 14 tage nach erstzulassung)

                          Ich halt euch auf dem Laufenden. Anwaltstermin hab ich morgen.

                          Kommentar


                            #28
                            Man hat halt doch immer nur Ärger mit so Unfällen.

                            Aber ich würde auch generell jedem empfehlen bei sowas nen Anwalt zu nehmen. Am besten einen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
                            Versicherungen versuchen IMMER so wenig wie möglich zu bezahlen - und wer sich dagegen nicht wehrt ist selbst Schuld!

                            Code_Red, ich wünsch dir viel Erfolg! Dein Anwalt wird das schon schaukeln...
                            open source - open mind - open future

                            Kommentar


                              #29
                              schon da gewesen

                              Er fiel fast vom Stühl als ich gesagt hab dass der Versicherung offensichtlich mit Halbgewachs und Berger die Wertminderung berechnet haben. Er meinte sogar dass viele Anwälte keine Ahnung haben, dass es diese Formeln gibt.

                              So, morgen bin ich beim Gutachter der vom Anwalt hoch empfehlen worden ist, und ich habe noch ein kleines Info mitgenommen.


                              Wenn ein Auto alle 3 von die Folgende Punkte trifft:
                              1. weniger als 1 Monat zugelassen zur Zeitpunkt des Unfalls
                              2. weniger als 1000 km gefahren zur Zeitpunkt des Unfalls
                              3. durch den Unfall schaden an Tragende Teile hat

                              hätte ich anspruch auf ein komplett neues Auto. Da ich nur schaden am Seite habe, trifft bei mir Punkt 3 nicht zu.

                              Ich schreib morgen nach der Gutachten drin, was dabei rausgekommen ist.

                              Kommentar


                                #30
                                Pech,aber Glück gehabt weil der Verursacher ausfindig gemacht wurde,ich hatte das Glück nicht mir ist auf der Autobahn ein Hartop von einem Porsche Boxter ins Auto gekracht,Porsche weg Schaden an meinem Fahrzeug 7800,00 € die ich selbt berappen konnte.

                                Gruß Werner



                                Stets besonnen fahren und gut ankommen

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X