Hi
war ja tolles Capriowetter am Wochende so das ich das Dach des CC des öfteren öffnen konnte. Die ersten beiden Male ohne Probs, gestern Abend dann blieb es einmal hängen und piepte, ging dann aber weiter. Heute nach der Arbeit bei schönstem Sonnenschein dann wieder das selbe wie vor dem Werkstattbesuch. Das Dach geht senkrecht, piept und wieder das gequälte Rangsen der Hydaulikpumpe, diesmal habe ich das Dach gleich geschlossen. Zuhause die Werkstatt angerufen, deren Antwort "wollen sie denn mal so vorbeikommen?" , am Mittwoch wollte ich mal vorbei schauen, aber dann kam mir die Idee den anzurufen der das Auto in Zahlung gegeben hat. Gesagt getan, er teilte mir mit er war 3 oder 4 mal wegen des Dachs in der Werkstatt, und ich solle den Besitzer der Werkstatt darauf ansprechen.
Meine Frage deshalb hat jemand ähnliches erlebt? und wie ist es mit der Garantie für das Dach, Erstzulassung 06/2001 von mir beim Peugeot-Händler im Oktober 2002 gekauft.
Hat man bei sowas Rückgaberecht?
Wie macht Ihr das in so einem Fall, lasst Ihr euch die Werkstattbesuche schriftlich bestättigen für den Fall das man einen Anwalt braucht?
Stefan:angry:
war ja tolles Capriowetter am Wochende so das ich das Dach des CC des öfteren öffnen konnte. Die ersten beiden Male ohne Probs, gestern Abend dann blieb es einmal hängen und piepte, ging dann aber weiter. Heute nach der Arbeit bei schönstem Sonnenschein dann wieder das selbe wie vor dem Werkstattbesuch. Das Dach geht senkrecht, piept und wieder das gequälte Rangsen der Hydaulikpumpe, diesmal habe ich das Dach gleich geschlossen. Zuhause die Werkstatt angerufen, deren Antwort "wollen sie denn mal so vorbeikommen?" , am Mittwoch wollte ich mal vorbei schauen, aber dann kam mir die Idee den anzurufen der das Auto in Zahlung gegeben hat. Gesagt getan, er teilte mir mit er war 3 oder 4 mal wegen des Dachs in der Werkstatt, und ich solle den Besitzer der Werkstatt darauf ansprechen.
Meine Frage deshalb hat jemand ähnliches erlebt? und wie ist es mit der Garantie für das Dach, Erstzulassung 06/2001 von mir beim Peugeot-Händler im Oktober 2002 gekauft.
Hat man bei sowas Rückgaberecht?
Wie macht Ihr das in so einem Fall, lasst Ihr euch die Werkstattbesuche schriftlich bestättigen für den Fall das man einen Anwalt braucht?
Stefan:angry:
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