Zitat von [Delta ²k5]
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§ 17 Abs. 2 StVO:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]"
Nun kommt das Aber:
Ich will hier sicher niemanden zu irgendwelchen illegalen Umbauten verleiten, aber deswegen wird man sicher nicht angehalten oder gar aus dem Verkehr gezogen werden!? Es sind Standlichter - mit der entsprechend (niedrigen) Helligkeit, die niemanden blenden oder gar gefährden. Wenn ich da an so manche "Lichtorgeln" denke, die mir tagtäglich entgegen kommen.
Im Grunde war dies ja auch nicht Rapplkatz´ Frage, denn die LED-Leisten sind ja (wie bei den meisten Dayline-Fahrern) täglich in Betrieb. Es ging ja (nur) um eine "Komfort-Variante" für´s Einschalten.
ICH hatte meine LED-Leisten übrigens für den TÜV noch nichtmal umgeklemmt. Da gab´s überhaupt keine Probleme.
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