Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterbodenbeleuchtung-->TÜV???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterbodenbeleuchtung-->TÜV???

    Hi!
    Würde mir gerne eine blaue Unterbodenbeleuchtung unter meinen CC bauen...
    Aber ich war letzte woche bei meim TÜV und der hat mich total angeschnautzt von wegen "so einen Scheiß tragen wir hier nicht ein..." und "das ist illegal...bla, bla, bla"
    Bin deswegen etwas verunsichert...
    Weil unmöglich ist sowas ja anscheinend nicht...
    Hab schon von einigen gehört dass das als Ausstiegsbeleuchtung geht..
    Hat einer von euch vielleicht schon eine UBB an seim CC dran und kann mir sagen, was ich machen muss, dass der TÜV das abnimmt??

    MfG Axel


    @Stoppi
    Was sagt denn der Frammersbacher TÜV zu sowas??? :biggrin:

    #2
    @ psycho-cc:

    Wie dein TÜV schon sagt: Absolut unmöglich! Eine Unterbodenbeleuchtung ist egal wie, egal wann illegal. Und wenn nur die Röhren anmontiert wurden, obwohl keine Elektrik da dran ist - ILLEGAL

    Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wie du selbst schon sagt - eine Einstiegsbeleuchtung. Diese darf aber meines Wissens nach nur in weiss sein und darf nur jeweils die Tür ausleuchten. Sprich: Die "normalen" UBB´s sind hier nicht möglich

    Ich glaube von Foliatec gibts dieses Set mit TÜV Gutachten
    Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

    Kommentar


      #3
      Hi Axel

      darum war der Herr beim Tüv zu dir so freundlich

      Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

      In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

      Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:


      die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

      die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

      bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

      das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

      Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

      allso solltest du damit angehalten werden wird dein Fahrzeug an ort und stelle stillgelegt. Dein Versicherungsschutz geht flötten

      und alte Omis lösen UFO-Alarm aus.

      Gruß Tobi

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        jegliche nachträglich am Fahrzeug angebrachte zusätzliche Beleuchtung ist verboten, insofern diese während der Fahrt leuchtet. Somit wirst Du nie eine Unterbodenbeleuchtung eingetragen bekommen, wenn Du dem Prüfer nicht glaubhaft versichern kannst, dass diese nur leuchtet, wenn der Motor aus ist.
        In unserem Programm findest Du beleuchtete Seitenschweller, die aber auch nur leuchten, wenn die Zündung aus ist. Daher würdest Du diese Schweller eingetragen bekommen. Alles andere ist unseres Wissens nicht zulässig. Ob das nun gerechtfertig ist, steht auf einem anderen Blatt. In Anbetracht der Tatsache, dass ein geandetest Vergehens in diesem sehr teuer wird, würde ich auf einen Versuch verzichten. Im Falle eine Unfalles würde sich die Sache sicherlich exponentiell verteuern. Es braucht nur jemand behaupten, dass Deine Unterbeodenbeleuchtung ihn bei nasser Straßenoberfläche geblendet hat und Du bist dran. Ob es nun so war, oder nicht.

        Unser beleuchteten Schweller findest Du hier : seCCtion

        Gruß,

        CK

        Kommentar


          #5
          Hi!
          Also erstmal Danke für eure Antworten!!!
          Aber eines Verstehe ich irgendwie immer noch nicht...
          Warum fahren dann manche Leute mit einer als Einstiegsbeleuchtung eingetragenen UBB rum???
          Ich will die UBB ja eigentlich auch nur zu Showzwecken im Stand anmachen und net während der Fahrt. :(
          Hmm echt schade. Werde es mal in meim Nachbarbundesland Hessen probieren. Da ham das anscheinend einige Leutz eingetragen bekommen :biggrin:
          Weil unsern bayrischen TÜV kann man ja echt hacken.
          Ich hatte mich da auch wegen som Spoiler mit Materialgutachten erkundigt. Da sagt mir der Typ doch glatt, dass das nur mit Windkanaltest usw, geht und das dann so run 10.000€ kostet... 8o

          @Performer: Aber die Schweller leuchten doch auch... is doch so ähnlich wie ne UBB oder net?

          MfG Axel :biggrin:

          Kommentar


            #6
            Original von Psycho-CC:
            Warum fahren dann manche Leute mit einer als Einstiegsbeleuchtung eingetragenen UBB rum???
            Sicher, dass die wirklich eingetragen ist? Ich wäre das nicht. Und ansonsten kann man das ja nach der Eintragung immer noch ändern. Aber das macht die Sache natürlich nicht legaler.
            "Die Frauenseele ist für mich ein offenes Buch - geschrieben in einer unverständlichen Sprache" (Ephraim Kishon)

            Kommentar


              #7
              Original von Psycho-CC:
              .....
              @Stoppi
              Was sagt denn der Frammersbacher TÜV zu sowas??? :biggrin:
              Bei SOWAS schlagen die (selbst hier) die Hände über´m Kopf zusammen!! :d_zwinker:


              Kommentar


                #8
                @Stoppi: Schade... :a_augenruppel:

                Aber ich werde jetzt so viele TÜVs abklappern, bis mir einer die UBB einträgt... :biggrin:
                Werde dann berichten... :biggrin:

                MfG Axel

                Kommentar


                  #9
                  @psycho

                  sei aber gewarnt :d_zwinker: :

                  wenn die grünen männchen dich rausziehen, dürfen die dir die ubb, trotz eintragung im schlimmsten falle das auto stilllegen.

                  und ich schätzmal, dass du bei der hu probs bekommen könntest, wenn der tüv das ding entdeckt.... (so wie bei den alu heckflügeln, die kommen mit dem ding alle nich mehr durch die nächste hu trotz eintragung) :a_augenruppel:


                  aber tu mir einen gefallen: lass bitte die ubb während dem fahren auf öffentlichen straßen aus, hab wg. ner störenden ubb schon fast nen unfall gehabt... :erschreck:


                  ansonsten: lass mal was hören wenns was neues gibt !

                  Kommentar


                    #10
                    Ich pack das einfach mal hier mit rein:

                    Ich will mir einen gebrauchten P206CC kaufen. Nun habe ich einen gesehen, der hat "Reinigungsdüsen mit integrierter blauer LED-Beleuchtung". Diese sind per Schalter an-/ausschaltbar. Ist dieses wohl erlaubt oder eher nicht?

                    Kommentar


                      #11
                      Original von RalfS77:
                      Ich pack das einfach mal hier mit rein:

                      Ich will mir einen gebrauchten P206CC kaufen. Nun habe ich einen gesehen, der hat "Reinigungsdüsen mit integrierter blauer LED-Beleuchtung". Diese sind per Schalter an-/ausschaltbar. Ist dieses wohl erlaubt oder eher nicht?
                      Ist zumindest NICHT erlaubt, diese während der Fahrt eingeschaltet zu lassen!! Ansonsten isses kein Problem!

                      Kommentar


                        #12
                        @ stoppi: Scheinbar mittlererweile auch nicht mehr. Musste vor den Augen der Polizisten diese Düsen entweder demontieren oder die Elektrik abmontieren. Also: Einfach die Kabel vom Schalter abgezogen und versteck, dann durfte ich 10 Euro zahlen und fertig....
                        Neben einem Auto gibts auch noch Arbeit:

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X