@Mateng09:
Schön schön
Lackiert sieht die alte doch sehr nett aus - bei der Facelift-Front bleibt dagegen immer noch das doofe Plastik um die Nebelscheinwerfer ein Problem
Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. — Benjamin Franklin
Hab aber wieder die Alte Front dran nun aber mit ner Lackierten Stoßstange
Da hatte ich auch schon mal drüber nachgedacht, aber wegen der Kosten gescheut (neben der Stoßstange müssten ja auch die Einfassungen der Nebelscheinwerfer mit lackiert werden)
Ja wollte ich eigentlich haben aber die meinten bei Peugeot das das nicht passen würde.
Stimmt das eigentlich?
Man muß dazu sagen das ich den Wagen am Samstag abgegeben hab und erst am Montag mittag angerufen habe und nach der Facelift Front gefragt habe.
Vielleicht hatten die die da ja auch schon bestellt und haben es deswegen gesagt, keine Ahnung :keineahnung:
Aber die Frontstoßstange haben die aus Eigeninitiative mit Lackiert.
Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. — Benjamin Franklin
Ich frage mich eher, ob die komplett lackierte Stoßstange so gut aussieht. Ich würde eher darauf tippen, dass die Werkstatt aus Kostengründen einmal komplett drübergelackt hat, statt sauber abzukleben und die Stoßfängerteile schwarz zu lassen.
Ich habe mal einen sibernen 207 CC bei Autoscout24 gesehen, der die Front komplett durchlackiert hatte. Sah irgendwie 'billig' aus.
Natürlich! Ich meine ja nicht, das ganze in WAGENFARBE zu lackieren.
Bei der Facelift-Front könnte ich mir die (kleinere) Stoßleiste und die Nebler-Einfassungen sehr gut in schwarz-metallic vorstellen.
Dazu noch passend die Spiegelkappen und die silberne Kofferraum-Leiste umlackert!
Tja, nun ist es schon wieder passiert, ein Auffahrunfall. Diesmal saßen aber Frau und Tochter im Auto. Er war grad erst 7 Wochen alt und hatte 3000Km auf der Uhr.
Ein Gutachten liegt schon vor- Kostenpunkt ca. 2800€.
Meine Frage bezieht sich auf die Wertminderung, welche laut Gutachten bei 400€ liegt. Nach den beiden Wertminderungsrechnern hier erhalte ich aber komplett andere Summen.
Deshalb habe ich auch schon Kontakt mit dem DEKRA- Gutachter aufgenommen.
Nach seiner Aussage wird ein neues Bewertungssystem bei der DEKRA verwendet, welches sich an Halbgewachs und Berger orientiert. Dazu kommt noch, wie hoch die Nachfrage nach diesem Fahrzeug ist- leider besteht nach dem Rechner keine große Nachfrage nach 207ccs. Außerdem wären die Instandsetzungsarbeiten am Querträger(V- förmig gebrochen, Reserveradmulde eingedrückt) auch (mit 1h angesetzt) zu gering.Eine höhere Wertminderung sei deshalb nicht vor Gericht vertretbar und durchsetzbar. Er wird deshalb keine Änderungen am Gutachten vornehmen.
Ist die Höhe der Wertminderung gerechtfertigt, und wie kann ich evtl. die Höhe dieser ändern lassen?
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Das ist schwierig, da es ja um Deinen eigenen, selbstgewählten Gutachter geht, wenn ich das richtig verstanden habe. (Falls nicht, wird es wohl nicht ohne Anwalt gehen)
Hast Du eine (Verkehrs-) Rechtsschutz-Versicherung mit kostenloser Anwalts-Hotline? Dann könntest Du Dir dort zunächst mal telefonischen Rat bezüglich Deiner rechtl. Möglichkeiten einholen. Erkundige Dich aber vorher bei der Versicherung, ob die Hotline ohne Selbstbeteiligung ist!
Ich sehe eventuell als kosten- und zeitgünstigste Möglichkeit, einen zweiten Gutachter zwecks Überprüfung der Wertminderungs-Berechnung zu konsultieren.
Aber dessen Honorar wirst Du ggf. selbst tragen müssen, vor allem, wenn er zum gleichen Ergebnis kommt.
Die Frage ist natürlich, was Du tun wirst, wenn dieser nur zu einem 50 oder 100 € höheren Wertverlust kommt. Wird sich deswegen ein Rechtsstreit mit der Dekra lohnen??
Ach ja, wenn das erste Gutachten bereits bei der gegnerischen Versicherung vorliegt wird es noch komplizierter und dann wirst Du m.E. sicher nicht ohne Anwalt weiterkommen.
(Anm: Dies ist eine rein private Aussage und gilt nicht als Rechtsberatung oder Beratung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes und/oder der Vermittlerverordnung)
Kann auch immer nur zu einem Anwalt raten, wenn man ganz klar keine Schuld am Unfall trägt. Dann wird die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen und ein Anwalt holt fast immer deutlich mehr raus als wenn man selber mit der Versicherung diskutiert. Auch Dinge wie Nutzungsausfall kann ein Anwalt berechnen. Auch zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten, aber natürlich nur einmal. Und das ist nun schon geschehen. Dumm gelaufen?
Klar, die Nachfrage ist vermutlich deshalb so gering, weil es für die potentiellen Käufer genug 207CC gibt auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Es gibt so viele gebrauchte 207CC, dass man praktisch freie Auswahl hat. Wer kauft da einen Unfallwagen mit einem so ausgeprägten Heckschaden, um 400,- EUR zu sparen?! Selbst wenn er "angeblich" professionell repariert wurde (wir kennen ja alle die Professionalität unserer Werkstätten...). 1000,- EUR, oder gar 1500,- EUR unter Preis eines unfallfreien 207CC, gut, da fängt man an zu überlegen. Aber 400,- EUR? Meiner Meinung nach ist für einen fast fabrikneuen 207CC bei einem solchen Schaden die 400,- EUR deutlich zu niedrig angesetzt.
Aber wie gesagt, wenn Euch am Unfall keine Schuld trifft, müsstest Du eigentlich kostenlos einen Anwalt beauftragen können. Einfach bei einem Anwalt anrufen und nachfragen, ob Kosten entstehen für Dich. Wenn nicht, dann lass den Anwalt doch drüber schauen. Hast ja nichts zu verlieren. Wenn Du einen Anwalt in NRW suchst (ggf. auch Umgebung), der sich mit Verkehrsrecht sehr gut auskennt, ich kann Dir auf Wunsch einen unverbindlichen Tipp geben
Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD
Nach meinen Erfahrungen wird in Gutachten als Wertminderung (merkantiler Minderwert) oft weniger attestiert, als man vom "Gefühl" her glaubt oder selbst als Nachlass für ein "Unfallfahrzeug" zu akzeptieren bereit wäre.
Ich persönlich halte daher eine Wertminderung von >1000 € bei einem korrekt reparierten Schaden von "nur" 2.800 € als viel zu hoch gedacht und eher die 400 für durchsetzbar.
Und den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung nicht für die Meinungsverschiedenheit mit dem eigenen Gutachter!
Was anderes wäre es, wenn die vom eigenen Gutachter angesetzte Wertminderung von der gegnerischen Versicherung nicht akzeptiert wird.
(Anm: Dies ist eine rein private Aussage und gilt nicht als Rechtsberatung oder Beratung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes und/oder der Vermittlerverordnung)
Wenigstens haben wir eine Rechtsschutzversicherung.
Die wirst Du nicht brauchen, sofern die gegenerische Versicherung Schadenersatz (egal in welcher Höhe) leisten muss. Dann müssen die den nämlich bezahlen.
Insofern kann ich DFman nur zustimmen: Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist bzw. der Gegener 100 % leisten muss, immer zum Anwalt. Ansonsten hat man nur Probleme mit der Versicherung, weil die alle (selbst Namhafte) die Leistungen verzögern oder verweigern. Letztens habe ich so eine Hinhaltetaktik erlebt mit der Cosmos-Versicherung. Erst als mein Anwalt denen Beine gamacht hat wurde gezahlt.
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