Insolvenz
Hallo CCFreunde, War heute bei meiner Anwältin, die hat sich den Vetrag mal durchgelesen.
Seht mal selber in eure Verträge unter IV. Lieferung und Lieferverzug. Will jetzt nicht alles wiedergeben aber die ersten 6 Wochen nach verbindlichen und unverbindlichem Liefertermin kann man nichts machen . Erst danach kann man den Verkäufer auffordern in einer angemessenen Frist zu liefern. So wie Ich das hier lese habt Ihr alle keinen festen Termin und somit auch nicht schriftlich so wie ich auch und somit ist das alles unverbindlich .Sie wird Morgen mal mit dem Insolvenz Verwalter kontakt aufnehmen und mal sehen was machbar ist.
gruß
Thomas
Hallo CCFreunde, War heute bei meiner Anwältin, die hat sich den Vetrag mal durchgelesen.
Seht mal selber in eure Verträge unter IV. Lieferung und Lieferverzug. Will jetzt nicht alles wiedergeben aber die ersten 6 Wochen nach verbindlichen und unverbindlichem Liefertermin kann man nichts machen . Erst danach kann man den Verkäufer auffordern in einer angemessenen Frist zu liefern. So wie Ich das hier lese habt Ihr alle keinen festen Termin und somit auch nicht schriftlich so wie ich auch und somit ist das alles unverbindlich .Sie wird Morgen mal mit dem Insolvenz Verwalter kontakt aufnehmen und mal sehen was machbar ist.
gruß
Thomas
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