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    #31
    Ich hab da mal ne Frage:

    Bin zur Zeit mit einer Kilometerbegrenzung von 15T im Jahr versichert. Da ich jetzt bereits nach 5 Monaten bereits 12T weg habe, komme ich nun auf jeden Fall über die Grenze.

    Ab welchem Unterschied muß man das denn melden und was wird das Ergebnis? Ich schätze, die Premie steigt? Falls es von Belang ist, ich bin bei der HUK24 versichert.

    VG
    Peter

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      #32
      Original von Neuling:
      Ich hab da mal ne Frage:

      Bin zur Zeit mit einer Kilometerbegrenzung von 15T im Jahr versichert. Da ich jetzt bereits nach 5 Monaten bereits 12T weg habe, komme ich nun auf jeden Fall über die Grenze.

      Ab welchem Unterschied muß man das denn melden und was wird das Ergebnis? Ich schätze, die Premie steigt? Falls es von Belang ist, ich bin bei der HUK24 versichert.

      VG
      Peter
      Hallo Peter,

      klar wird die Versicherungsprämie steigen. Du kanst ja mal im Online-Taifrechner der Huk24 Dir genaue Zahlen ausrechnen lassen. Wie hoch die Toleranzgrenze ist, kann ich Dir nicht sagen. 20% sind sicher zuviel. Ich habe mal von einem Fall gehört, da hat die Huk bei einem Kaskoschaden über die Werkstattrechnung den genauen Kilometerstand erfahren. Die haben kulanterweise (oder sie wollten den Kunden nicht verlieren) nur die richtige Prämie nachberechnet. Streng genommen schwebst Du aber laufend in Gefahr, dass der Haftpflichtversicherer an den Unfallgegner ausbezahlte Schadensbeträge von Dir zurückfordert. Je höher der Schaden, desto größer die Gefahr und die kann z.B. bei einer Kollision mit einem Tieflader, auf dem fabrikneue Ferraris transportiert werden existenzvernichtend werden.

      Viele Grüße

      Martin

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        #33
        Hi Neuling,

        gehe doch auf huk24.de und berechne Dir die 2 Varianten.

        Ich habe meinen auch bei der HUK24 mit VK500 TK150 SF18

        mit Laufleistung 15000km : 431 Euronen

        mit Laufleistung 20000km: 456 Euronen also 25 E für 5000km mehr.


        Grüßles tiage1

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          #34
          alsoo jetzt mal wieder der versicherungsfuzzi...

          bei uns wird es so gehandhabt, dass der schaden ganz normal gezahlt wird (km sind keine begründung für versagung versicherungsschutz), aber als strafe die überfällige prämie nachgefordert wird. früher war es sogar so, dass dann die doppelte jahresprämie fällig war, dies ist aber seit ca. 1 jahr bei uns aufgehoben worden.

          cu
          307CC komplett & Eibach Federn abzgl. Leder & BBS-Felgen war einmal...nun schwarzer viano mit stern..
          ..safe007 der SCHADENPROFI...

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            #35
            genau so!
            Und der Beitrag von loewenmartin ist ein Märchen!!!! :totlach:
            Also nicht alles glauben, was in Foren steht... :i_baeh:

            Rechtliche Handhabe zur Versagung des Versicherungsschutzes gibt es in einem solchen Fall nicht. Das sind gefahrbeschreibende Kriterien, die allein die Prämie bestimmen, aber nicht den Schutz!

            Habe mich gerade selbst mit meinem Gewissen beschäftigt, weil der CC mich neuerdings echt zum KM-Fresser macht. Angleichung nach oben beruhigt die Nerven und kostet bei mir übers Jahr gesehen 40 EUR mehr Prämie. Bevor ich mir also den Ärger einhandele...

            Gruß, DarkCC
            :winken:
            _________________
            Jeder Mensch macht Fehler. Das Kunststück liegt darin, sie dann zu machen, wenn keiner zuschaut.

            307cc 140 Sport, Bj. 2008, Abysse-Blau, Tieferlegung, 17"

            407 Coupé 2.7 HDi Platinum, Bj. 2006, silber, SD

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              #36
              Original von DarkCC:
              genau so!
              Und der Beitrag von loewenmartin ist ein Märchen!!!! :totlach:
              Also nicht alles glauben, was in Foren steht... :i_baeh:
              Hallo DarkCC,

              danke für die freundlichen Worte. So macht das Forum hier Spaß und genau für solche Beiträge wie den von Dir ist es auch gedacht.


              Ciao

              Martin

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                #37
                Also ich habe meinen bei der Cosmos-Direkt versichert. Dort ist aber nur eine SB von 1000€ für Cabrios möglich. Ich zahle ca. 320€/Jahr (35%).
                Vergleichsangebote von anderen waren alle deutlich teurer.

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                  #38
                  @safe007

                  ich frage mich wie der Nachweis über überhöhte KM geführt wird?

                  Selbst wenn ich im Oktober schon 15TKM drauf habe u. dann nen Unfall habe, können sie ja nicht einfach hochrechnen auf die Jahre-KM, denn es kann ja sein, dass der Wagen im Winter in der Garage steht...

                  Eindeutig ists doch nur im Dezember... :d_gutefrage:

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                    #39
                    natürlich wirds spannend erst im nächsten Jahr. Hochrechnen werden die Versicherungen kaum, es sei denn du schließt bis 12.000 ab und hast im Herbst schon 20.000 8o soll vorkommen!

                    Ansonsten wird es aber im Fall der Fälle - dann wenn die Vers. zahlen soll, was sie eh ungern tut - noch komplizierter denen zu erklären, warum der Tacho deines Autos sooo viele km zeigt :d_luege:

                    @loewenmartin: nicht schmollen. Erst humorvolle Geschichtchen erzählen und dann die Reaktion nicht wollen? Oder bist Du Obermufti bei ner Assekuranz und willst hier abschrecken?? :totlach: :i_respekt:
                    :winken:
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                      #40
                      der nachweis über erhöhte km wird über die rep.rechnung oder die gutachten geführt, in welchen ja der aktuelle km-stand steht.es ist auch nicht so, dass die nachrechnung einfach rausgedonnert wird, sondern der kunde wird in standardfällen(keine extreme km-überschreitung) erstmal befragt, wie es zu der km-erhöhung kommt, wobei dann meistens auch nur die prämie für`s letzte jahr abgefordert wird( ..bei entsprechender logischer begründung...). trotzdem ist der versicherungsnehmer eigentlich in der pflicht seine erhöhten kilometer anzugeben, wenn diese auftreten, da es sich hierbei um eine vertragsrelevante gefahrerhöhung handelt, welche laut bedingungen dem versicherer unverzüglich anzuzeigen ist.

                      cu
                      307CC komplett & Eibach Federn abzgl. Leder & BBS-Felgen war einmal...nun schwarzer viano mit stern..
                      ..safe007 der SCHADENPROFI...

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                        #41
                        @loewenmartin: nicht schmollen. Erst humorvolle Geschichtchen erzählen und dann die Reaktion nicht wollen? Oder bist Du Obermufti bei ner Assekuranz und willst hier abschrecken?? :totlach: :i_respekt:
                        @darkcc
                        Mit Versicherungsverträgen habe ich beruflich nichts am Hut.

                        Wegen der Überschreitung der Km-Angaben bin mir aber ziemlich sicher, eine Entscheidung gelesen zu haben, in der die Versagung von Versicherungsschutz, besser formuliert ein Regreß bei dem Versicherungskunden bestätigt wurde. Ich kann mich aber auch irren. Die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen sind ziemlich extrem.

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                          #42
                          bei den extremen rechtsfolgen der obliegenheitsverletzungen geht es aber eher auch um andere kaliber:

                          -alkohol :i_drink:
                          -fahren ohne führerschein :d_neinnein:
                          -unfallflucht :boese:
                          -z.t. rotlichtverstöße in kasko :rotwerd:
                          -grob fahrlässige sachverhalte in der kasko(z.b. extrem überhöhte geschwindigkeit oder grob fahrlässige überholmanöver) :erschreck:

                          km-überschreitung ist dagegen kein gund der versicherungsschutzversagung, da der kausale zusammenhang zwischen der überschreitung und dem unfall fehlt. oder such mal die versicherung, welche dir die begründung präsentiert.."du hast zu viele kilometer, also ist der unfall passiert...würdest du weniger fahren, hätte es nicht geknallt!"..jeder deutsche richter würde vor lachen nicht mehr in den schlaf kommen. :totlach:

                          cu
                          307CC komplett & Eibach Federn abzgl. Leder & BBS-Felgen war einmal...nun schwarzer viano mit stern..
                          ..safe007 der SCHADENPROFI...

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                            #43
                            Original von safe007:
                            bei den extremen rechtsfolgen der obliegenheitsverletzungen geht es aber eher auch um andere kaliber:

                            -alkohol :i_drink:
                            -fahren ohne führerschein :d_neinnein:
                            -unfallflucht :boese:
                            -z.t. rotlichtverstöße in kasko :rotwerd:
                            -grob fahrlässige sachverhalte in der kasko(z.b. extrem überhöhte geschwindigkeit oder grob fahrlässige überholmanöver) :erschreck:
                            cu
                            Moment, Moment, da genügen z.B. in der Kaskosparte bei Diebstahlsfällen schon falsche Angaben aus dem Gedächtnis heraus über Zubehör oder sonstige wertbildende Faktoren. Wenn Versicherer die Obliegenheitskarte selten ziehen, dann hängt das wohl mit Kundenbindung zusammen. Bei Großschäden ist dann der Spielraum für Kulanz nicht mehr da.


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                              #44
                              äh loewenmartin, das sind doch wohl alles Spekulationen, gelle :d_neinnein:

                              Was Obliegenheitsverletzungen sind und was nicht ist juristisch sehr fest geklopft. Und "falsche Angabe aus dem Gedächtnis" sind jawohl allerhöchstens fahrlässig, es sei denn es sind "falsche Angabe aus dem Gedächtnis" zu den Trinkgewohnheiten :i_drink:

                              aber jetzt sei nicht wieder gleich beleidigt... :laugh:
                              :winken:
                              _________________
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                              307cc 140 Sport, Bj. 2008, Abysse-Blau, Tieferlegung, 17"

                              407 Coupé 2.7 HDi Platinum, Bj. 2006, silber, SD

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                                #45
                                Original von DarkCC:
                                äh loewenmartin, das sind doch wohl alles Spekulationen, gelle :d_neinnein:

                                Was Obliegenheitsverletzungen sind und was nicht ist juristisch sehr fest geklopft. Und "falsche Angabe aus dem Gedächtnis" sind jawohl allerhöchstens fahrlässig, es sei denn es sind "falsche Angabe aus dem Gedächtnis" zu den Trinkgewohnheiten :i_drink:

                                aber jetzt sei nicht wieder gleich beleidigt... :laugh:

                                @darkcc
                                Deine Beharrlichkeit zu jedem meiner Postings einen abweichende Meinung zu vertreten, ist wirklich lobenswert. Beleidigt bin ich bestimmt nicht. Warum auch? Lies Dir selber noch einmal durch, was Du oben gepostet hast und entscheide selbst, ob Du noch einmal so reagieren würdest.

                                Also falsche Angaben aus dem Gedächtnis können vorsätzliches Handeln begründen, wenn sie ins Blaue hinein erfolgen. Nach der gesetzlichen Regelung ist sogar schon grobe Fahrlässigkeit ausreichend.

                                Ich finde, dass die Diskussion sich schon viel zu weit von dem Ausgangsthema wegbewegt hat. Deshalb werde ich für mich jetzt die Diskussion jetzt beenden.,

                                Ciao

                                Martin

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