Zitat von 307CC-Fan
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Winterausrüstungspflicht, Gesetze, Winterreifen!
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Abwuerger
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@Abwuerger
Klar, ist natürlich mal wieder einer der berühmten Gummiparagraphen. Es macht ja auch keinen Sinn, da irgendwas genaues bezüglich einer genauen Zeit (man weiß ja nie, wann der Winter sein Unwesen treibt) oder eines Ortes (Voralpenland ist sicher was anderes als Nordseeküste) oder gar einer angemessenen Ausrüstung (Allwetter- oder Winterreifen oder gar Schneeketten) zu fixieren.
Denn das läßt sich nun mal nicht verallgemeinern und wird dann nur auf Einzelfallebene ggf. vor Gericht entschieden, ähnlich funktioniert ja auch §1 StVO.
Aber sei sicher, daß Du bei "unangemessener Ausrüstung" eben genau nach jenem §2 StVO zur Rechenschaft gezogen wirst, wenn Du einen Unfall verursacht hast oder vielleicht auch querstehend den Verkehr blockierst.
GrüßeZuletzt geändert von 307CC-Fan; 08.10.2006, 23:30.So sehr man auch trödelt; es wird nicht früher! (Prof. Harald Lesch, Astrophysiker)
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electroman
Den heutigen Temperaturen zufolge ist an Winter oder Winterreifen garnicht zu denken - meine kommen wohl erst Ende Oktober drauf.
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Zitat von electroman Beitrag anzeigenDen heutigen Temperaturen zufolge ist an Winter oder Winterreifen garnicht zu denken - meine kommen wohl erst Ende Oktober drauf.
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Gast
Das mit der "witterungsbedingten Ausrüstung" wird in diesem Winter das erste mal konsequent durchgesetzt. (Radiobericht)
Das reicht von milder Strafe bis Punkte.
Selbst die Versicherungen können Kaskoschäden abweisen.
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Steff
Zitat von Abwuerger Beitrag anzeigenIch kann nichts finden was auf eine Verpflichtung zu Winterreifen in irgendeinem Monat oder gar "Winterausrüstung" schließen lässt. Sorry.
Also im Winter mit Winterreifen!
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@abwuerger:
SUCHE benutzt auf www.adac.de, suchbegriff "winterausrüstung":
########Zitatanfang:
ADAC-Empfehlung zur „Winterreifen-Verordnung“
Massive Verkehrsbehinderungen, Staus und erhöhtes Unfallrisiko: Dies waren in der Vergangenheit häufig die Konsequenzen unzureichender Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen. Seit dem 1. Mai 2006 ist diesem Sachverhalt zumindest seitens der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs ein Riegel vorgeschoben. Die entscheidende Ergänzung des §2 Abs. 3a StVO lautet: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann eine Missachtung der so genannten Winterreifen-Verordnung bedeuten. Und noch schwerwiegender können die Folgen bei einem Unfall mit Sommerausrüstung sein, denn hier erlischt möglicherweise sogar der Kaskoschutz.
Wie genau aber sieht eine „an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung“ aus? Noch immer fehlt dazu eine klar definierte Norm – doch die Wintersaison steht vor der Tür. Daher gibt der ADAC folgende Empfehlungen:
* Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel "M+S" bzw. Schneeflocken-Symbol auf der Reifenflanke - auch zu Ihrer eigenen Sicherheit.
* Diese Kennzeichnung tragen auch "Ganzjahresreifen", die in schneearmen Regionen als Kompromisslösung gelten können. Auch damit werden die Anforderungen zur "angepassten Ausrüstung" erfüllt.
* Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich aufs Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über eine "angepasste Ausrüstung" keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unverhofft umschlagen kann, von Wochenend-Trips und Urlaubsreisen ganz zu schweigen.
.....Reklame ist zensiert.......
* Und nicht vergessen: Frostschutz ins Scheibenwaschwasser! Auch dies ist unentbehrlich für die Sicherheit und gehört zur „angepassten Ausrüstung“.
* All dies bedeutet keine absolute Sicherheit. Zusätzlich zur wintertauglichen Ausrüstung ist es das Wichtigste, Ihre Fahrweise an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Die Verantwortung und die richtige Selbsteinschätzung des Fahrers sind stets gefordert.
########Zitatende
ich denke, damit ist die quelle klar und alles notwendige gesagt.
allzeit gute fahrt
grüßleschal statt schott
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Fabster
Zum Thema Winterreifen siehe http://www.pro-winterreifen.de/
Das ist die neue Regelung laut Stvo: Änderung der Straßenverkehrsordnung
Schnee, Eis, Regen, Kälte, Graupel und Raureif - der Winter 2005/2006 war lang und sehr kalt. Aber nicht nur das: In diesem Winter wurde auch die Neuregelung der StVO § 2 Absatz 3a verabschiedet. Mit dem 1.Mai trat diese in Kraft und lautet wie folgt:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. [.]"
Winterreifenpflicht?
Alle Autofahrer/innen, die bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 20,- € rechnen. Wenn sie darüber hinaus den Verkehr behindern, werden 40,- € fällig. Bei einem durch mangelnde Bereifung verursachten Unfall müssen die Autofahrer/innen sogar mit einem Strafpunkt in Flensburg rechnen.
Ich werde ende Oktober anfang November die Wintergummies drauf ziehen wohne im Taunus und hier kann es jederzeit schneien auch wenn man net damit rechnet!
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Steff
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...hab seit We schon Winterräder drauf
Pro :
* Nachts ist schon unter 10Grad, stellenweise auf 4Grad
* Profiltiefe - gut bei dem blöden Dauerregen
* Federkomfort (185/55)
Contra :
* Verschleiß am Tage, da Temp noch über 15Grad
* lauter auf Autobahn
UND ein gewichtiger Grund für Wechsel waren die abgefahrenen Winterreifenaktueller Gasverbrauch
/ Tempomat/ CBRA 200 Komfortmodul/ XENON/ LED-Rückleuchten/ Chrom-Bügel/ Becker Indianapolis + CD-Changer/ Autogas
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Zitat von hargar Beitrag anzeigen...hab seit We schon Winterräder drauf
........
UND ein gewichtiger Grund für Wechsel waren die abgefahrenen Winterreifen
grüßleschal statt schott
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Die Peugeot-Werkstatt meines Vertrauens hat mir geraten, dass ich die Winterräder dann montieren lassen soll, wenn es tagsüber konstant 7-8°C hat.
Schätzungsweise mach ich es so oder so in 1-2 Wochen, während meinem Urlaub dann. Kosten wirds mich zum Glück nix, weil ich das gleich beim Autokauf mit ausgehandelt habe.Tombgirl
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Zitat von deek Beitrag anzeigenuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiuiui - abgefahrene WR für den Winter :cool:
grüßle
Ich korregier mein Urposting nicht, ist ja der Gag weg; meine Sommerreifen sind natürlich runter, Winterreifen sind mit voller Profiltiefe...aktueller Gasverbrauch
/ Tempomat/ CBRA 200 Komfortmodul/ XENON/ LED-Rückleuchten/ Chrom-Bügel/ Becker Indianapolis + CD-Changer/ Autogas
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Fabster
Zitat von Steff Beitrag anzeigen@ Fabster
Sorry aber bei 40 Euro Bußgeld gibt es auch direkt einen Punkt, meines Wissens!
Aber danke für den Hinweis!!!
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