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Kurzzeit Kennzeichen

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    Kurzzeit Kennzeichen

    Hey,
    Ich habe mir nun endlich auch einen CC gekauft und werde diesen am Freitagabend abholen
    Dieser ist bisher noch auf den Vorbesitzer angemeldet ,und ich kann ihn ja auch erst Montag auf mich ummelden. Jetzt habe ich mir schon von meiner Versicherung eine "Überführungsnummer" besorgt ,und die Vorbesitzerin hat einen Vertrag runtergeladen in dem alle Formalien abgedeckt sind. Nun ist meine Frage darf ich jetzt den Wagen nur zu mir nach Hause fahren ,oder auch schon einfach so ( obwohl der CC noch nicht umgemeldet ist) rumkurven? Wenn ich Samstag damit fahre und etwas passiert ,bekomme ich dann Schwierigkeiten mit der Versicherung?

    Lg Sopäd

    #2
    Hallo,

    nehme an, dass Du das Kurzzeitkennzeichen meinst.

    Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren.

    Fraglich ist nur, ob die in Deinem Fall auch eine Deckung in der Voll- oder Teilkasko besteht.
    Das muss bei Ausgabe der eletronischen Versicherungsbestätigung (eVB), früher Doppelkarte, vereinbart werden.

    Also vorsichtig fahren!


    Gruß vom CC-Joachim

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      #3
      Kurzzeitkennzeichen haben in der Regel nur Haftpflicht, ausser Du hast explizit etwas anderes vereinbart. Ich kenne jetzt auf die Schnelle auch keine Versicherung, die darüber hinausgehende Leistungen anbietet (man überlege mal, welcher Missbrauch ansonsten möglich wäre).

      In den fünf Tagen kannst Du aber hinfahren wo Du willst (nur innerhalb Deutschlands allerdings). Im Zweifelsfall war's halt ne erweiterte Probefahrt...

      Viele Grüße
      Thomas

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        #4
        Gewerbliche Fahrten dürfen nicht durchgeführt werden. Das "gelbe" Kennzeichen ist für Überführungsfahrten und Probefahrten vorgesehen. Solltest du angehalten werden, bist du eben auf einer Probefahrt.
        Wenn sich ein Mensch dazu entschließt einen Hund anzuschaffen, dann ist das für den Menschen eine planbare Zeit seines Lebens. Für den Hund dagegen, ist es alles was er hat ……..es ist sein Leben.
        gekauft für 250,00 € bei EBAY

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          #5
          Hi,

          ja wenn das Auto noch auf die alten besitzer gemeldet is dann haftet die versicherung von denen noch, wenn du das Auto aber ummeldest musst du das dann aber auch wieder versichern ... www.kfz-versicherung.info/ratgeber.html hier sind noch n paar infos über Haftpflicht und generell über Autoversicherung

          ich hoffe ich konnte helfen

          gruß lucaner
          Zuletzt geändert von CCarin; 24.05.2013, 18:04. Grund: Link geändert, wegen einseitiger Werbung

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            #6
            Cool, das mit den kennzeichen wusste ich auch noch nicht ... 8)

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