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Unfallwagen gekauft: Was tun?

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    Unfallwagen gekauft: Was tun?

    Hallo zusammen,

    da ich mich Fahrzeugtechnisch verändern möchte - entweder 207cc mit 150 THP, oder doch nen 308 cc - habe ich meinen 207er zum Verkauf angeboten.

    Hier nehme ich ihn allerdings wieder raus, da ich heute Morgen erfahren habe das mein wohl einen Unfall hatte.

    Zum Thema:

    Ich habe dieses Auto bei einem regionalem Händler gekauft, der in Zusammenarbeit mit einem Bundesweiten Händlernetzwerk auch Fahrzeuge vermittelt.
    Nachdem ich mir beim Händler dann mein jetziges Fahrzeug online ausgesucht habe, ging es an die Auslieferung (das Auto kam dann aus Leipzig) und anschliessende Begutachtung durch mich.
    Ich habe mir das Auto sehr genau angesehen, bevor ich dann den Kaufvertrag unterschrieben habe und keinerlei große Fehler gefunden.
    Eine Felge hinten rechts, hatte zwei Macken die aber beseitigt wurden.

    Heute war ich dann beim Autohaus, das unsere Firma mit Dienstwagen versorgt. Die wollten meinen 207er ankaufen und haben den heute begutachtet.

    Durch einen Zufall haben wir kleine Lackfehler am hinteren Radlauf entdeckt und nach weiterer Suche dann festgestellt, dass das rechte hintere Seitenteil schonmal komplett ausgetauscht wurde.
    Nun haben sich auch wohl die Macken in den Felgen erklärt, sprich es gab hier auf jeden Fall mal einen Unfall.

    Ich habe das Auto jetzt 11 Monate und morgen früh einen Termin im Autohaus.

    Vorab würde ich mich über Eure Hilfe freuen:

    Habe ich eine Chance vom Kaufvertrag zurück zu treten?
    In diesem steht das der Wagen Unfallfrei ist.

    Da ich den Wagen mit diesem Schaden nun auch nicht vernünftig verkaufen kann und somit viel Geld verlieren würde, möchte ich den Wagen gerne dort abgeben, vom Vertrag zurück treten unter Berücksichtigung des prozentualen Anteils der bisher gefahrenen Kilometer.
    Tom´s CC Garage

    http://www.ccfreunde.de/forum/album.php?albumid=572

    #2
    In deinem Fall kannst du deine Willenserklährung, den Wagen kaufen zu wollen, anfechten, wenn du der Meinung bist, dass der Händler von dem Schaden gewusst und es dir verschwiegen hat!
    So was nennt man arglistige Täuschung.

    Nach §124 BGB kann die Anfechtung einer nach §123 BGB (arglistige Täuschung) anfechtbaren Willenserklärung nur binnen Jahresfrist erfolgen. Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt!

    Somit hast du theoretisch noch ein Jahr den Kaufvertrag anzufechten!

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      #3
      aufgrund dieses Netzwerks in dem der Händler unterwegs ist, könnte es natürlich sein das der Händler aus Leipzig von dem Unfall wusste, aber diesen verschwiegen hat.

      Nichtsdesdotrotz soll der Qualitätsstandard aller Händler der gleiche sein meinte die Verkäuferin.

      Als ich dort heute angerufen habe, hat man mir auch direkt gesagt ich soll kurzfristig vorbei kommen.
      Tom´s CC Garage

      http://www.ccfreunde.de/forum/album.php?albumid=572

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        #4
        Es ist eigentlich egal ob es dein Händler oder der aus Leipzig über den Schaden gewusst und es verschwiegen hat!
        Es kommen schliesslich nur andere Paragraphen des BGB in betracht!
        Eine Täuschung durch Dritten (Händler aus Leipzig) führt ebenso zur Nichtigkeit des Kaufvertrages und zwar von Anfang an!

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          #5
          Selbst wenn Du aus dem Vertrag rauskommst (und das hoffe ich für Dich): Immer dran denken, dass Du Abnutzung durch Benutzung zu zahlen hast. Je nach Fahrleistung konnen das mehere tausend Euro sein.

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            #6
            es gibt da eine Formel von 0,67% pro gefahrene 1000km.
            Da ich momentan erst 5000km gefahren bin, wäre das nicht ganz soviel.
            Zuletzt geändert von Stoppi; 04.07.2012, 23:01.
            Tom´s CC Garage

            http://www.ccfreunde.de/forum/album.php?albumid=572

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              #7
              Zitat von Dringi Beitrag anzeigen
              Selbst wenn Du aus dem Vertrag rauskommst (und das hoffe ich für Dich): Immer dran denken, dass Du Abnutzung durch Benutzung zu zahlen hast. Je nach Fahrleistung konnen das mehere tausend Euro sein.
              Das würde er sowieso tun, wenn er den Wagen verkaufen würde, egal ob es ein Unfallwagen ist oder nicht!

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                #8
                Kommt mir etwas wenig vor. Ein Kumpfel von mir hat 'nen EOS mit gefahrenen ca. 10.000km zurückgegeben. Da waren gut 3000 Euro fällig. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.

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                  #9
                  nun ja, wie Selw auch schon schrieb, würde ich beim Verkauf eines Unfallwagens ebenso einiges an Geld verlieren, wahrscheinlich sogar mehr als wenn mein Händler den zurück nimmt.
                  Zuletzt geändert von Stoppi; 04.07.2012, 23:01.
                  Tom´s CC Garage

                  http://www.ccfreunde.de/forum/album.php?albumid=572

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                    #10
                    Ich wollte es halt nur gesagt haben, nicht dass noch der große Schock kommt.

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                      #11
                      ich glaube selw meinte das man immer weniger bekommt wenn man ein auto verkauft. Esseiden man hat ein megaschnäppchen gemacht :-)
                      Aber inzwischen ist das Auto 11 Monate älter und hat 5000km mehr auf dem Tacho plus einen Besitzer mehr im schein.
                      Das das Auto dann einiges weniger Wert ist sollte ja klar sein egal ob Unfallauto oder nicht
                      Wünsche dir alles gute!!! PS hattest du nicht meine Nebelscheinwerferringe gekauft vor ein paar wochen?

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                        #12
                        Ja Mateng das habe ich....

                        Hier mal mein Bericht zum Gespräch heute morgen beim Händler, wo ich das Fahrzeug gekauft habe:

                        Nachdem die Werkstatt den reparierten Schaden gesehen - und somit auch bestätigt haben - ging es mit dem Verkaufsleiter ins Gespräch.
                        Die Verkäuferin die mir den Wagen besorgt hat, konnte komischerweise plötzlich nicht mehr sprechen.

                        Seine ersten Worte waren, das er mir das Auto jetzt sofort abkauft und den so bewertet als würde es keinen Schaden geben.
                        Kurzes Tippen auf seinem Taschenrechner und dann nannte er mir einen Betrag, der noch 900,- Euro unter DAT-Liste lag!

                        Es gab ein sehr langes Gespräch. wo er mir immer und immer wieder erklären wollte wie schwer es für ihn sei, dieses Auto (ohne Schaden) weiter zu verkaufen. Es gäbe ein Facelift, dann wäre der 208er auf dem Markt, usw..

                        Das ich einen Kaufvertrag unterschrieben habe wo mir ein "Unfallfreies" Fahrzeug übergeben wurde, wollte er gar nicht wissen.

                        Er will mich nun in die "Bringschuld" bekommen, sprich ich muss ihm beweisen dass ich diesen Schaden nicht während der Zeit selbst verursacht habe, seit ich dieses Auto besitze.

                        Ende vom Lied war, das er irgendwann meinen Argumenten nicht mehr aus dem Weg gehen konnte / wollte und mir zum 1. Angebot nochmal 500,- Euro drauf legen wollte... das aber auch erst, nachdem er mindestens 3mal aus dem Büro gegangen ist um sich mit anderen Leuten zu beraten.

                        Ich habe das Auto natürlich nicht da gelassen, sondern werde nun einige Schritte weiter gehen...
                        ich werde berichten!!
                        Tom´s CC Garage

                        http://www.ccfreunde.de/forum/album.php?albumid=572

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                          #13
                          Bist Du Rechtschutzversichert? Wenn ja: Ab zum Anwalt. Würde ich zumindest so machen. Das hört sich nicht wirklich gut an.
                          Ich wünsche Dir weiterhin viel Glück.

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                            #14
                            Zitat von Dringi Beitrag anzeigen
                            Bist Du Rechtschutzversichert? Wenn ja: Ab zum Anwalt. Würde ich zumindest so machen. Das hört sich nicht wirklich gut an.
                            Ja bin ich zum Glück.
                            Anwalt wird morgen informiert und zudem lasse ich mir am Wochenende ein Gutachten, von einem befreundeten Gutachter, erstellen.

                            Sobald ich beweisen kann das ich nichts mit dem Schaden zu tun habe, werde ich wieder das Autohaus kontaktieren.

                            Trotz Internet - facebook, Xing, usw. - finde ich leider die Vorbesitzerin meines Autos nicht.
                            Diese steht im Fahrzeugbrief, kommt aus Leipzig und ist online nirgendwo zu finden.
                            Tom´s CC Garage

                            http://www.ccfreunde.de/forum/album.php?albumid=572

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                              #15
                              Hi,

                              das soll es geben. Aber im Brief steht doch normalerweise die Adresse. Wenn sie da nicht mehr erreichbar ist, dann versuchs doch mal beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Vielleicht können die dir helfen.

                              Zumindest dein Anwalt sollte da dann aber was erreichen können.

                              Das der Händler auch daran denkt, dass der Schade eventuell in der Zeit deines Besitzes entstanden ist, ist ja verständlich. Ich frage mich nur gerade, wie du beweisen willst, dass dem nicht so ist.
                              Außer du findest die Vorbesitzerin, und die bestätigt, dass das Auto einen Unfall hatte.
                              (Und ich will hier nicht die Werkstatt in Schutz nehmen.)
                              Wer später bremst ist schneller da!

                              Ciao, yours M8)cs!

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